Radar - Warner - erlaubt oder verboten?
- Martin Erb
- 8. Apr.
- 2 Min. Lesezeit

Wie sollte es anders sein? Innerhalb der EU gibt es keine einheitliche Handhabung zur Nutzung von Radar - Warnern. Es geht schon bei der Frage los, was eigentlich ein Radar - Warner ist und bei der Nutzung geht es dann weiter - ein bunter Flickenteppich.
Generell kann man wohl empfehlen, lasst die Finger davon - ihr könntet sie euch verbrennen!
Die Schwere der Verbrennung hängt dann wieder vom jeweiligen Land ab.
Der ADAC hat sich daran gemacht und einen Überblick erstellt (ohne Gewähr).
Hier die Ergebnisse:
and | Mitführverbot | Benutzungsverbot | Mögliche Geld- oder Haftstrafen sowie weitere Hinweise |
Belgien | Ja | Geldstrafen oder Haftstrafen von 15 Tagen bis drei Monaten. Verdoppelung der Strafe im Wiederholungsfall. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. POI-Funktion ist erlaubt. | |
Bulgarien | Ja | Geldbuße | |
Dänemark | Ja | Hohe Geldstrafen | |
Finnland | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen |
Frankreich | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. Ggf. Beschlagnahme des Kfz bei fest installierten Geräten. Die POI-Funktion ist erlaubt, wenn sie allgemein auf Gefahrenstellen in einer ausreichenden Distanz hinweist. Der deutliche und unmittelbare Hinweis auf Radarmessstellen hingegen ist verboten. |
Italien | Ja | Ja | Geldstrafe ab 800 Euro. Geräte werden beschlagnahmt. |
Griechenland | Ja | Ja | Geldstrafe ab 2.000 Euro; 30 Tage Fahrverbot |
Lettland | Ja | Geldbuße | |
Litauen | Ja | Geräte, die die Messung aktiv stören, sind verboten. Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. | |
Luxemburg | Ja | Geldbuße bis 5.000 Euro oder Haftstrafe von acht Tagen bis zu einem Jahr. Das Gerät wird eingezogen. POI-Funktion ist erlaubt. | |
Niederlande | Ja | Ja | Geldbuße von 430 Euro. Das Gerät wird eingezogen. Navigationsgeräte mit POI-Funktion sowie Blitzer-Apps sind erlaubt. |
Norwegen | Ja | Strafe bis 10.000 Kronen (ca. 1.000 Euro) und Beschlagnahme des Geräts. | |
Österreich | Ja | GPS-Navigationsgeräte mit einem POI-Warner als „Ankündigungsfunktion“ sind erlaubt. Verboten sind Radarwarngeräte, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können. Diese dürfen weder an Kraftfahrzeugen angebracht noch mitgeführt werden. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 5.000 Euro und das Gerät wird eingezogen. | |
Polen | Ja | Ja | Geldstrafen. Erkennbar nicht einsatzbereites Gerät (z. B. verpackt) darf mitgeführt werden. |
Rumänien | Nein | Nein | Gesetzliche Regelung wird diskutiert. |
Schweden | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. |
Schweiz | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen oder Haftstrafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. Auch GPS-Navigationsgeräte, die im Rahmen ihrer Zusatzfunktionen vor Geschwindigkeitskontrollen warnen können (POI-Funktion). |
Serbien | Ja | Ja | Geldstrafe zwischen 50 Euro und 170 Euro bei Verwendung. Bei Unfall bis zu 45 Tagen Haft statt Geldbuße möglich. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt. |
Slowakei | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen |
Slowenien | Ja | Ja | Geräte, die die Messung aktiv stören, sind verboten. Hohe Geldstrafen. |
Spanien | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen. POI-Funktion ist erlaubt. |
Tschechien | Ja | Ja | Verboten sind Radarwarngeräte, welche die Messung unmöglich machen oder beeinträchtigen. Geldstrafen von 5.000 bis 10.000 Kronen (ca. 200-400 Euro) |
Türkei | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen |
Ungarn | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. |
Juristische Zentrale, Stand: 8/2023, Angaben ohne Gewähr |
Besonders pikant.
In einigen Ländern - so auch in der Schweiz - fällt auch die Zusatzfunktion "POI" (Point of Interest), die eigentlich auf Sehenswürdigkeiten hinweisen soll, auch unter das Verbot, wenn dort stationäre Radaranlagen angezeigt werden!
In Spanien hingegen ist diese Funktion erlaubt! Super gell.
In diesem Sinne: Gute Fahrt!
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