Schäden nach Waschanlagenbesuch: Neues BGH-Urteil, Haftung neu geregelt
- Martin Erb
- 15. Mai
- 1 Min. Lesezeit
ist heute im Newsletter der Autoflotte zu lesen.
In einem richtungsweisenden Urteil von Bundesgerichtshof-Urteil (BGH) vom 21. November 2024, Az. VII ZR 39/24 werden die Rechte der Nutzer von Waschanlagen höchstrichterlich gestärkt.

Entscheidend dabei ist, dass die Beweislast umgekehrt wurde. Mussten in der Vergangenheit die Geschädigtem dem Waschanlagenbetreiber eine "Schuld" für den Schaden nachweisen - was häufig nahezu unmöglich war oder nur mit unverhältmässig hohem Aufwand gelang, muss nun der Betreiber seinerseits belegen, dass ihn keine Schuld trifft.
Praxistipp bei Schäden nach Waschanlagenbesuch
Wichtig ist - wie bei jedem Unfall - die Beweissicherung. Der Schaden ist vor Ort unverzüglich zu melden, ein schriftliches Protokoll, welches vom Waschanlagen-betreiber unterzeichnet wird, ist hilfreich. Wichtig wäre auch, wenn Ihre Mitarbeiter den Waschbeleg aufheben. Insbesondere kann man diesem auch den konkreten Anspruchsgegner (Betreiber, Firmierung) entnehmen, was sonst oft nur durch langfristige Recherche herauszufinden ist.
Den ganzen Artikel in allerdings wenig verständlicher Formulierung findet ihr unter folgendem Link:
Comments